Die vier Leitenden Visitator:innen der Oberlandesgerichte Wien, Linz, Graz und Innsbruck sehen sich grundsätzlich nicht dazu berufen, juristische Publikationen zu kommentieren. In Anbetracht der Bedeutung der Inneren Revision als Instrument der Qualitätssicherung und Garantin einer Weiterentwicklung der Justiz erachten wir einige punktuelle Richtigstellungen zu dem von Dr. Stefan Pfarrhofer und Mag. Robert Renzler in Ausgabe 11/2024 der Österreichischen Richterzeitung veröffentlichten Artikel "Die Innenrevision als Systemrevision" (RZ 2024, 278 ff) für geboten:

