§ 1232 aF ABGB
Der Umstand, dass die Morgengabe auf dem islamischen Glauben beruht oder in islamischen Gewohnheiten wurzelt, ändert nichts daran, dass es sich um eine Morgengabe iSd § 1232 (iVm § 1217) ABGB aF handelt.
§ 1232 aF ABGB
Der Umstand, dass die Morgengabe auf dem islamischen Glauben beruht oder in islamischen Gewohnheiten wurzelt, ändert nichts daran, dass es sich um eine Morgengabe iSd § 1232 (iVm § 1217) ABGB aF handelt.
