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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ30 (RZ 2025, 12)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 12 Heft 1 und 2 v. 15.2.2025

§ 237 Abs 1 ZPO

Wenn eine erste Prozesshandlung der beklagten Partei im Verfahren erster Instanz noch ausstand, liegt in der Berufung der beklagten Partei keine Streiteinlassung iSd § 237 Abs 1 ZPO, sodass eine Zurücknahme der Klage ohne Anspruchsverzicht ohne Zustimmung der beklagten Partei möglich ist.

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