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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ11 (RZ 2025, 10)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 10 Heft 1 und 2 v. 15.2.2025

§§ 44, 125 Abs 1 ASVG

Der nach § 125 Abs 1 Satz 1 ASVG heranzuziehende Beitragszeitraum (der gemäß § 44 Abs 2 ASVG mit 30 Tagen anzunehmende Kalendermonat) ist auch dann der unmittelbar dem Ende des vollen Entgeltanspruchs vorangegangene Kalendermonat, wenn in diesem Monat zwar mindestens an einem, aber nicht an allen Tagen Anspruch auf volle Entgelt(fort)zahlung bestand.

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