Eigentlich hätte sich dieses Editorial bereits dem Regierungsprogramm für die nächsten knapp fünf Jahre widmen sollen – die Gründe, warum dieses Thema einer der nächsten Ausgaben vorbehalten bleiben muss, sind allgemein bekannt. Dennoch ist es vor allem in Anbetracht der gegebenen Budgetsituation und den damit mehr oder weniger reflexartig in Aussicht gestellten Einsparungen in der "Verwaltung" und "bei den Ministerien" unvermeidbar, (auch) an dieser Stelle eine der wichtigsten justizpolitischen Forderungen an die nächste Bundesregierung zu wiederholen – nämlich die nach einer deutlichen Erhöhung der richterlichen Planstellen.

