§ 12 Abs 3 VersVG
Die Präklusion nach § 12 Abs 3 VersVG ist nicht amtswegig, sondern nur über Einwendung wahrzunehmen.
7.8.2025, 7 Ob 97/25b (RS0135507)
§ 12 Abs 3 VersVG
Die Präklusion nach § 12 Abs 3 VersVG ist nicht amtswegig, sondern nur über Einwendung wahrzunehmen.
7.8.2025, 7 Ob 97/25b (RS0135507)
