Neuerungen für freie Dienstnehmer:innen
Das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (BGBl I 2025/75) wurde am 03.11.2025 kundgemacht. Hinsichtlich der Änderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) gilt zu erwähnen, dass bislang die Beendigung von freien Dienstverhältnissen nicht gesetzlich geregelt war. Der OGH sprach mit Urteil vom 27.02.2025 (8 ObS 4/24g) aus, dass die Kündigungsbestimmungen des § 1159 ABGB, die weitgehend an jene des § 20 Angestelltengesetz (AngG) angeglichen wurden, auch

