Art 19 Abs 1 Satz 2, Art 2, Art 4 Abs 3 und Art 6 Abs 3 EUV
Art 47 GRC:
Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten; Polen; Rechtskraft; Ernennung von Richterinnen und Richtern; rechtmäßige Zusammensetzung eines Gerichts.
Art 19 Abs 1 Satz 2, Art 2, Art 4 Abs 3 und Art 6 Abs 3 EUV
Art 47 GRC:
Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten; Polen; Rechtskraft; Ernennung von Richterinnen und Richtern; rechtmäßige Zusammensetzung eines Gerichts.
