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Strafsachen § 32 Abs 2 erster Satz StPO (RZ 2025/40)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2025/40RZ 2025, 271 Heft 11 v. 15.11.2025

§ 32 Abs 2 erster Satz StPO:

Der Begriff "Strafdrohung" iSd § 32 Abs 2 erster Satz StGB erfasst nur den Strafsatz, nicht aber den Strafrahmen. Nur subsumtionsrelevante Umstände können daher Gegenstand des sogenannten Doppelverwertungsverbots sein.

OGH 2.7.2025, 13 Os 67/25i

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