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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ269 (RZ 2025, 266)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 266 Heft 11 v. 15.11.2025

§ 104a AußStrG 2005, § 45 IB AußStrG 2005

Bei der Bestellung eines Kinderbeistands in einem Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren handelt es sich weder um einen verfahrensleitenden Beschluss iSd § 45 2. Satz AußStrG, noch um einen rein vermögensrechtlichen Anspruch iSd § 62 Abs 3 AußStrG, sodass der Beschluss selbständig und streitwertunabhängig anfechtbar ist.

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