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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ263 (RZ 2025, 236)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 236 Heft 10 v. 15.10.2025

§§ 283 Abs 1, 464 Z 2, 489 Abs 1 StPO, § 49 DSt 1990

Grundlage für den Strafausspruch ist der Schuldspruch, womit auch die Berufung gegen den Strafausspruch ihre Argumente auf der Basis der den Schuldspruch tragenden Feststellungen zu entwickeln hat.

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