§§ 283 Abs 1, 464 Z 2, 489 Abs 1 StPO, § 49 DSt 1990
Grundlage für den Strafausspruch ist der Schuldspruch, womit auch die Berufung gegen den Strafausspruch ihre Argumente auf der Basis der den Schuldspruch tragenden Feststellungen zu entwickeln hat.

