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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ247 (RZ 2025, 235)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 235 Heft 10 v. 15.10.2025

§ 292a Z 1 EO, § 189b IO

Während im Exekutionsverfahren die Erhöhung des Existenzminimums nach § 292a EO nur für die Zukunft wirkt, gilt dies im Insolvenzverfahren nicht. Eine vom Schuldner bereits mit den verfahrenseinleitenden Anträgen begehrte Erhöhung des Existenzminimums gemäß § 189b IO in Verbindung mit § 292a EO gilt für das gesamte Insolvenzverfahren ab dessen Eröffnung.

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