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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ253 (RZ 2025, 235)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 235 Heft 10 v. 15.10.2025

§ 366 StPO

Macht das Opfer seinen (zahlenmäßig bestimmten) Schaden (auch gegenüber dem Schädiger) erst mittels bei Gericht eingebrachter Anschlusserklärung geltend, stehen ihm aus dem Titel des Schadenersatzes erst ab Zustellung dieses Schriftsatzes (durch das Gericht) Verzugszinsen zu.

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