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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ235 (RZ 2025, 234)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 234 Heft 10 v. 15.10.2025

§§ 45, 157 AußStrG 2005

Die Entscheidung über die Wirksamkeit einer im Verfahren abgegebenen Erbantrittserklärung ist ein verfahrensleitender Beschluss, der nach § 45 Satz 2 AußStrG nicht selbständig anfechtbar ist. Es war daher die Entscheidung des Rekursgerichts, das den Rekurs zurückgewiesen hat, zu bestätigen.

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