§§ 305 Abs 1, 306 Abs 1, 307a Abs 1, 307b Abs 1 StGB
Die Subsumtion nach § 305 Abs 1 oder § 306 Abs 1 StGB setzt in den Tatvarianten des Annehmens und Sich-Versprechen- Lassens, jene nach § 307a Abs 1 oder § 307b Abs 1 StGB in allen Tatvarianten (auch) einen auf die Ungebührlichkeit des Vorteils gerichteten Vorsatz des Täters voraus.

