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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ215 (RZ 2024, 234)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 234 Heft 9 v. 15.9.2024

§ 611 Abs 2 Z 7 ZPO

Das Fehlen der objektiven Schiedsfähigkeit ist als eigener Aufhebungsgrund geregelt. Fehlende objektive Schiedsfähigkeit des Anspruchs hindert somit nicht das Zustandekommen eines (wirksamen, aber anfechtbaren) Schiedsspruchs.

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