§§ 48 Abs 1 Z 5, 49 Abs 1 Z 2, 57 Abs 1, 73 erster Satz StPO
Der Verteidiger steht dem Beschuldigten – als Rechtsbeistand – beratend und unterstützend zur Seite; Vertreter stehen – vom Beschuldigten verschiedenen Prozessparteien, nämlich – Haftungsbeteiligten, Opfern, Privatbeteiligten und Subsidiaranklägern beratend und unterstützend zur Seite.

