§ 28 Abs 1a RAO
§ 28 Abs 1a RAO ist nicht dahin auszudehnen, dass Rückstandsausweise auch für Rückforderungsansprüche wegen (angeblich) zu Unrecht bezogener Leistungen erlassen werden dürfen.
23.5.2024, 3 Ob 78/24b (RS0134835)
§ 28 Abs 1a RAO
§ 28 Abs 1a RAO ist nicht dahin auszudehnen, dass Rückstandsausweise auch für Rückforderungsansprüche wegen (angeblich) zu Unrecht bezogener Leistungen erlassen werden dürfen.
23.5.2024, 3 Ob 78/24b (RS0134835)
