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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ195 (RZ 2024, 202)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 202 Heft 7 und 8 v. 15.8.2024

§§ 231, 235 FinStrG, § 427 Abs 1 StPO

Im gerichtlichen Finanzstrafverfahren gegen einen Flüchtigen (§ 231 FinStrG) gilt die Zustellung des Abwesenheitsurteils (§ 427 Abs 1 StPO iVm § 195 Abs 1 FinStrG) gemäß § 235 FinstrG auch dann als bewirkt, sobald es dem Verteidiger des Flüchtigen zugestellt ist.

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