§§ 480, 863 ABGB
Das Vorliegen einer konkludenten Vereinbarung zur Begründung einer Servitut muss vom Berechtigten behauptet und bewiesen werden.
26.4.2024, 4 Ob 75/24v (RS0134787)
§§ 480, 863 ABGB
Das Vorliegen einer konkludenten Vereinbarung zur Begründung einer Servitut muss vom Berechtigten behauptet und bewiesen werden.
26.4.2024, 4 Ob 75/24v (RS0134787)
