§ 9 Abs 3 UVG
Ein Unterhaltsrückstand aus gewährten Titelvorschüssen steht einer Enthebung des Kinder-und Jugendhilfeträgers als Vertreter eines ins Ausland verzogenen (österreichischen) Minderjährigen entgegen.
§ 9 Abs 3 UVG
Ein Unterhaltsrückstand aus gewährten Titelvorschüssen steht einer Enthebung des Kinder-und Jugendhilfeträgers als Vertreter eines ins Ausland verzogenen (österreichischen) Minderjährigen entgegen.
