§ 10 Abs 2 und Abs 3 BTVG
Der Wortlaut von § 10 Abs 3 BTVG stellt klar, dass die Rate nach dessen Abs 2 Z 1 bzw 3 lit a zwingend die erste Rate sein muss. Beisatz: Hier: Verbandsverfahren. (T1)
Beisatz: Hier: Offenlassend, ob der Gesetzgeber darüber hinaus eine verbindliche chronologische Reihenfolge aller oder zumindest einiger weiterer der in § 10 Abs 2 Z 1 bzw Z 2 lit a bis g BTVG genannten Bauabschnitte und dazugehörigen Ratenzahlungen vorgegeben hat unter Verweis auf die unterschiedlichen Positionen dazu in der Lehre. (T2)

