vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ193 (RZ 2024, 202)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 202 Heft 7 und 8 v. 15.8.2024

§§ 111 Z 5, 205 RStDG, Art 2a Abs 1 RStDG

Der Oberste Gerichtshof ist zur Führung von Disziplinarverfahren gegen die in § 205 RstDG genannten Organe nicht zuständig.

Beisatz: Bei den in § 205 RStDG genannten Organen handelt es sich um keine Staatsanwälte im Sinne der Begriffsbestimmung des Art IIa Abs 1 RStDG. (T1)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!