Art 6 Abs 2 MVAG 2022
Nach Art 6 Abs 2 MVAG 2022 BGBl I 2022/223 ohne Bestimmung einer Probezeit zu entlassen ist der Untergebrachte dann, wenn die mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme im Zeitpunkt ihres Ausspruchs nach § 21 StGB idF BGBl I 2022/223 nicht hätte angeordnet werden dürfen.

