§ 73 UrhG
Auch mit Hilfe einer Digitalkamera oder eines Mobiltelefons festgehaltene Abbildungen können Lichtbildschutz genießen.
4.4.2024, 4 Ob 52/24m (RS0134766)
§ 73 UrhG
Auch mit Hilfe einer Digitalkamera oder eines Mobiltelefons festgehaltene Abbildungen können Lichtbildschutz genießen.
4.4.2024, 4 Ob 52/24m (RS0134766)
