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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ191 (RZ 2024, 202)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 202 Heft 7 und 8 v. 15.8.2024

§§ 63 Abs 2, 83 Abs 2 StPO, § 89d Abs 2 GOG

Die Anzeige der Auflösung des Vollmachtsverhältnisses nach dem Zugang einer Ausfertigung der gerichtlichen Erledigung in den elektronischen Verfügungsbereich des Wahlverteidigers, aber vor dem gesetzlich fingierten "Zustellungszeitpunkt" (§ 89d Abs 2 GOG) hindert nicht den Beginn des Fristenlaufs.

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