§ 77 Abs 2 ASGG
Eine wiederkehrende Leistung iSd § 77 Abs 2 ASGG liegt auch vor, wenn diese für einen bestimmten, auch vergangenen Zeitraum begehrt wird.
Beisatz: Hier: Kinderbetreuungsgeld. (T1)
§ 77 Abs 2 ASGG
Eine wiederkehrende Leistung iSd § 77 Abs 2 ASGG liegt auch vor, wenn diese für einen bestimmten, auch vergangenen Zeitraum begehrt wird.
Beisatz: Hier: Kinderbetreuungsgeld. (T1)
