§§ 6 Abs 1, 434d StPO
Die betroffene Person hat ein von Art 6 EMRK geschütztes Recht auf persönliche Teilnahme am Verfahren und Präsenz in der Hauptverhandlung.
Beisatz: Im Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 1 StGB ist die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit der betroffenen Person nicht zulässig. (T1)

