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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ140 (RZ 2024, 175)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 175 Heft 6 v. 15.6.2024

§§ 32, 33, 34 StGB

§ 281 Abs 1 Z 11 StPO

Die Unterscheidung zwischen den besonders genannten Erschwerungs- oder Milderungsgründen (§§ 33 f StGB) und allgemeinen Strafbemessungsaspekten (§ 32 StGB) ist nicht Gegenstand der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO.

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