§ 1078 ABGB
Im Fall eines vereinbarten "erweiterten Vorkaufsrechts" ohne weitere Einschränkungen auf bestimmte Veräußerungsarten bildet die testamentarische Erbfolge einen Vorkaufsfall.
12.3.2024, 5 Ob 129/23s (RS0134734)
§ 1078 ABGB
Im Fall eines vereinbarten "erweiterten Vorkaufsrechts" ohne weitere Einschränkungen auf bestimmte Veräußerungsarten bildet die testamentarische Erbfolge einen Vorkaufsfall.
12.3.2024, 5 Ob 129/23s (RS0134734)
