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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ123 (RZ 2024, 173)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 173 Heft 6 v. 15.6.2024

§ 184 ZPO

Bei der Beurteilung, ob die Beantwortung durch die befragte Partei iSd § 184 ZPO zu Recht verweigert werden kann, ist (auch) der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu berücksichtigen. Beisatz: Rechtswidriges Verhalten fällt aber nicht unter den Schutz des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses. (T1)

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