Art 6 Haager Zustellübk
Dem Zustellungszeugnis nach Art 6 Haager Übereinkommen vom 15. 11. 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) kommt keine eigene rechtlich bindende Wirkung oder Wertung zu.

