§§ 1266, 1478, 1487 ABGB
Das Recht zum Widerruf einer Schenkung nach § 1266 ABGB analog verjährt nicht in 3 Jahren, sondern erst in 30 Jahren.
28.2.2024, 3 Ob 234/23t (RS0134709)
§§ 1266, 1478, 1487 ABGB
Das Recht zum Widerruf einer Schenkung nach § 1266 ABGB analog verjährt nicht in 3 Jahren, sondern erst in 30 Jahren.
28.2.2024, 3 Ob 234/23t (RS0134709)
