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Die gütliche Schlichtung vor den Verwaltungsgerichten. Ein tollkühner Gedankenritt?

WissenschaftDr. Sascha FerzRZ 2024, 164 Heft 6 v. 15.6.2024

Den Ausgangspunkt für Überlegungen zur Verbindung von gütlicher Schlichtung und der verwaltungsgerichtlichen Tätigkeit bildeten Auseinandersetzungen zum Wirken der Einigungsrichter:innen im österreichischen Zivilverfahren1)1)Eisenreich-Graf/Rill, Das Einigungsverfahren – die gerichtliche Streitbeilegung als Chance für die Zukunft, RZ 2019, 55 ff; Ferz, Amicable Dispute Resolution at Court: Conciliation Hearings, the Austrian and German Perspectives, ICJ 8/2022, 104 (DOI: http://dx.doi.org/10.13165/j.icj.2022.06.008 ). und der richterliche Hinweis, doch die weiterhin aktuellen Reformanregungen der Richter:innenvereinigung sowie der einschlägigen gewerkschaftlichen Vertretung für eine funktionierende Justiz aus 2019 zu prüfen. Darin wird als Vorschlag Nr. 42 in wenigen Sätzen die Einführung eines verwaltungsgerichtlichen Vergleichs samt Ermöglichung der "außergerichtlichen Streitbeilegung durch Mediation im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG)" gefordert.2)2)Vorschlag Nr. 42, https://richtervereinigung.at/reformvorschlaege-fuer-eine-funktionierende-justiz/ (Stand 04/2024). Das lässt sich schon als tollkühn bezeichnen!

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