I. Einleitung
Fast zehn Jahre nach den ersten Versuchen zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses1) ist kürzlich ein neuer Anlauf zur Herstellung weitestgehender Transparenz staatlichen Handelns genommen und wieder ein Entw für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) samt begleitender Verfassungsänderungen2) vorgelegt worden. Darin wird ein "Paradigmenwechsel" angestrebt, indem die Amtsverschwiegenheit endlich durch eine allgemeine Informationsfreiheit ersetzt und somit die Transparenz zur Regel und die Geheimhaltung zur Ausnahme werden soll.3) Mittlerweile wurde das IFG vom Nationalrat (NR) (in leicht abgeänderter Form) tatsächlich beschlossen4) und wird am 1.9.2025 in Kraft treten. Es soll dem Einzelnen nicht nur den Zugang zu staatlichen Informationen erleichtern, sondern staatliche Organe sollen auch verpflichtet werden, Informationen unter bestimmten Voraussetzungen von sich aus ("proaktiv"5)) zu veröffentlichen.6)

