Art 8 iVm 14 EMRK:
Die nationalen Behörden und Gerichte haben es verabsäumt, den antisemitischen Aspekt von Gewalt-, Todes- und Vergewaltigungsdrohungen zu berücksichtigen, und damit keinen wirksamen und angemessenen strafrechtlichen Schutz vor diskriminierenden Äußerungen gewährleistet: Allouche/Frankreich, Urteil vom 11.4.2024, GZ 81249/17.

