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Unionsrecht Art 8 iVm 14 EMRK (RZ 2024/12)

EntscheidungenUnionsrechtRZ 2024/12RZ 2024, 150 Heft 5 v. 15.5.2024

Art 8 iVm 14 EMRK:

Die nationalen Behörden und Gerichte haben es verabsäumt, den antisemitischen Aspekt von Gewalt-, Todes- und Vergewaltigungsdrohungen zu berücksichtigen, und damit keinen wirksamen und angemessenen strafrechtlichen Schutz vor diskriminierenden Äußerungen gewährleistet: Allouche/Frankreich, Urteil vom 11.4.2024, GZ 81249/17.

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