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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ109 (RZ 2024, 145)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 145 Heft 5 v. 15.5.2024

Art 31 MÜ

Art 31 Montrealer Übereinkommen regelt die fristgerechte Schadensanzeige und ist auf den Teil- oder Totalverlust von Reisegepäck oder Gütern nicht anzuwenden.

Beisatz: Ein Diebstahl führt in der Regel zum Verlust und nicht zur Beschädigung von Gepäck und unterliegt insofern nicht Art 31 Montrealer Übereinkommen. (T1)

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