§ 219 ZPO:
Die in § 89i Abs 1 GOG enthaltene Formulierung "nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten" umfasst nicht das Abstellen auf ausreichende personelle Möglichkeiten. Eine personell angespannte Lage innerhalb der Gerichte ist daher keine Rechtfertigung, einer Partei ihren nach § 219 ZPO zustehenden Anspruch auf eine Aktenkopie zu verweigern.

