Im ersten Teil des Beitrages (RZ 2023, 284) wurden die Geschichte der Videokonferenztechnik im österreichischen Zivilprozess und die in § 132a Abs 1 ZPO statuierten Anwendungsvoraussetzungen beleuchtet. Im zweiten Teil (RZ 2024, 56) wurden die Auswirkungen der ZVN 2023 auf das Beweisverfahren im klassischen Zivilprozess sowie einige in der Praxis allenfalls relevante Sonderfragen behandelt.

