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Strafsachen § 105 StGB (RZ 2024/5)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2024/5RZ 2024, 82 Heft 3 v. 15.3.2024

§ 105 StGB:

Nötigung stellt grundsätzlich eine Willensbeugung und nicht eine Willensausschaltung dar, weshalb zwischen (versuchtem) Mord und Nötigung Exklusivität besteht.

OGH 14.12.2023, 15 Os 120/23w

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