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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ62 (RZ 2024, 79)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 79 Heft 3 v. 15.3.2024

§ 7 GGG, TP 2 und TP 3 GGG

Da nach der neueren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (Ra 2016/16/0095) auch der Nebenintervenient für sein Rechtsmittel eine Pauschalgebühr zu entrichten hat, gebührt dem Nebenintervenient bei Obsiegen der Hauptpartei im Rechtsmittelverfahren Barauslagenersatz für die von ihm zu entrichtende Pauschalgebühr.

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