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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ64 (RZ 2024, 79)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 79 Heft 3 v. 15.3.2024

§ 168b Abs 1 StGB

§§ 1 Z 1 und Z 2, 2 Z 5 BVergG 2018

§ 168b Abs 1 StGB meint auch "Vergabeverfahren", die private "Auftraggeber" außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs des BVergG durchführen. Die Wortlautgrenze des § 168b Abs 1 StGB wird weder durch dessen Anwendung auf nicht dem BVergG unterliegende "Vergabeverfahren" noch durch die Annahme überschritten, die Strafnorm erfasse auch private "Auftraggeber".

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