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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ49 (RZ 2024, 78)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 78 Heft 3 v. 15.3.2024

§ 183 Abs 4 IO

Das Aufhebungshindernis nach § 183 Abs 4 IO besteht nicht mehr, wenn kein offener Zahlungsplanantrag mehr vorliegt, weil der vom Schuldner angebotene Zahlungsplan von den Gläubigern nicht angenommen wurde.

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