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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ52 (RZ 2024, 78)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 78 Heft 3 v. 15.3.2024

§ 210 Abs 1 Z 2 IO

Das österreichische Insolvenzrecht kennt keinen Grundsatz, wonach das Haus oder die Wohnung des Schuldners nicht verwertet werden dürfte. Dementsprechend kann sich der Schuldner bei ererbten Liegenschaften nicht auf seinen Wohnbedarf berufen.

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