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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ37 (RZ 2024, 76)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 76 Heft 3 v. 15.3.2024

§ 758 Abs 2 ABGB

Bei einem Pflichtteilsverzicht ohne Wirkungserstreckung auf die Nachkommen des Verzichtenden sind diese kraft Repräsentation analog § 758 Abs 2 Satz 1 ABGB auch dann konkret pflichtteilsberechtigt, wenn der Verzichtende beim Erbfall noch lebt.

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