§§ 57 Abs 1, 63 Abs 1, Abs 2 und Abs 3 RStDG
Art 87 Abs 1 B-VG:
Dienstrecht: Kann Richter:innen eine Nebenbeschäftigung untersagt werden, weil sie zu viel Rückstand haben?
§§ 57 Abs 1, 63 Abs 1, Abs 2 und Abs 3 RStDG
Art 87 Abs 1 B-VG:
Dienstrecht: Kann Richter:innen eine Nebenbeschäftigung untersagt werden, weil sie zu viel Rückstand haben?
