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Verwaltungsrecht §§ 57 Abs 1, 63 Abs 1, Abs 2 und Abs 3 RStDG; Art 87 Abs 1 B-VG (RZ 2024, 50)

EntscheidungenVerwaltungsrechtRZ 2024, 50 Heft 1 und 2 v. 15.2.2024

§§ 57 Abs 1, 63 Abs 1, Abs 2 und Abs 3 RStDG

Art 87 Abs 1 B-VG:

Dienstrecht: Kann Richter:innen eine Nebenbeschäftigung untersagt werden, weil sie zu viel Rückstand haben?

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