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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ20 (RZ 2024, 45)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 45 Heft 1 und 2 v. 15.2.2024

§ 12 Abs 4 Z 1 VGG

Ein Mangel, der ein schweres Sicherheitsrisiko darstellt und die Möglichkeit des Verbrauchers zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Sache ernsthaft beeinträchtigt, berechtigt zum Umstieg auf die sekundären Gewährleistungsbehelfe.

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