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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ15 (RZ 2024, 44)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 44 Heft 1 und 2 v. 15.2.2024

§ 90 Abs 1 StVO

§ 90 Abs 1 StVO will durch die Bewilligungspflicht eine Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs durch die Arbeiten verhindern. Vom Normzweck sind nur jene Gefahren umfasst, die mit den Arbeiten auf oder neben der Fahrbahn unmittelbar einhergehen und die über jene Gefahren hinausgehen, die typischerweise bereits mit dem Straßenverkehr verbunden sind.

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