§ 9 AnerbenG, § 603 ABGB idF ErbRÄG 2015
Auf Grundlage der durch das ErbRÄG 2015 eingeführten "Vertragslösung" führt das Bestehen einer einen Erbhof betreffenden Schenkung auf den Todesfall nicht zur Anwendung des AnerbenG im Verlassenschaftsverfahren selbst.

