§ 109 Z 1, § 110 Abs 1 StPO:
Sicherstellung einer Internet-Domain durch Übertragung auf Dritte ist im Gesetz nicht vorgesehen.
OGH 11.9.2024, 13 Os 64/24x
§ 109 Z 1, § 110 Abs 1 StPO:
Sicherstellung einer Internet-Domain durch Übertragung auf Dritte ist im Gesetz nicht vorgesehen.
OGH 11.9.2024, 13 Os 64/24x
